Der Fettabscheider, obligatorisch für Gastronomieprofis

Der Fettabscheider ist für Gastronomiebetriebe obligatorisch : Restaurants, Caterer, Metzger, Wurstwarenhändler, Bäcker usw., sofern sie nicht über andere Möglichkeiten zur Abwasserbehandlung verfügen. Tatsächlich dürfen fetthaltige Lebensmittelabfälle nicht direkt in die Rohre des Abwassernetzes eingeleitet werden, sondern müssen einer Vorbehandlung unterzogen werden, wobei ein Fettabscheider im Erdreich oder ein Überkopf-Fettabscheider zum Einsatz kommt, der im Allgemeinen unter dem Tauchbecken installiert wird.

Gemäß Artikel 29-2 der Sanitärverordnung des Departements gilt in Bezug auf die Einleitung fetthaltiger Abwässer in das Abwassernetz: „Es ist verboten, feste, flüssige oder gasförmige Stoffe direkt oder über Gebäudeleitungen in öffentliche Arbeiten einzuführen.“ die direkte oder indirekte Ursache für eine Gefährdung des Bedienpersonals der Untersuchungs- und Aufbereitungsanlage oder für eine Verschlechterung dieser Anlage ist oder ein Hindernis für ihre Funktion. »

Unsere Fettabscheider halten die Vorschriften ein

Angepasst an die Vorschriften bieten unsere BAGT®-Fettabscheider Schutz für das Sanitärnetz und die Abwasseraufbereitungsanlagen. Unser BAGT®200N-Material entspricht der EN1825-Ausschlussnorm „Größe 1“. Unsere Fettabscheider können von jedem Gastronomiefachmann verwendet werden, der Speisefett aus dem Abwasser der Spülmaschine oder sogar aus der Spülmaschine, dem Backofen, dem Drehspieß usw. auffangen möchte.

Recycling fetthaltiger Materialien

Die so gesammelten Fette werden in einem Fass gelagert, das von einem auf die Sammlung von HAU, also gebrauchten Lebensmittelölen, spezialisierten Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Diese Fettstoffe ermöglichen nach der Behandlung insbesondere die Herstellung von Biokraftstoffen. Um mehr über HAUs zu erfahren: http://www.entreprises.cci-paris-idf.fr/web/environnement/dechets/dechets-non-dangereux/cadre-reglementaire-huiles-alimentaires-usagees .

Mögliche Zuschüsse für den obligatorischen Fettabscheider

Für den Kauf und die Installation unserer Fettabscheider können von Industrie- und Handelskammern oder Wasserbehörden Zuschüsse gewährt werden. Sie sind für unsere Großraummodelle BAGT Compact, BAGT 80N, BAGT 200N und BAGT 400N erhältlich. Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf diese Hilfe haben, wenden Sie sich bitte an diese Organisationen.

Obligatorischer Fettabscheider und Vorschriften

Um die französische Gesetzgebung einzuhalten , ist die Installation eines Fettabscheiders obligatorisch , da keine andere Möglichkeit zur Behandlung von fetthaltigen Abwässern vorhanden ist. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, bieten wir unser Sortiment an BAGT®-Fettabscheidern für den Einbau unter der Spüle an. Um mehr über Fettabfälle und deren Behandlung zu erfahren, können Sie die Website der CCI Paris Ile-de-France besuchen http://www.entreprises.cci-paris-idf.fr/web/environnement/dechets/dechets-non-dangereux/cadre-reglementaire-dechets-graisseux .